Brandschutzbeauftragter
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Sie in allen Fragen des Brandschutzes. In Angelegenheiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes berichtet der Brandschutzbeauftragte Sie als Unternehmer über die im Rahmen seiner Tätigkeit von ihm vorgenommenen Prüfungen im Brandschutz und meldet umgehend die festgestellten Mängel.
Die Firma GBA setzt ausschließlich Brandschutzbeauftragte zur Erfüllung dieser Aufgaben ein, die gemäß DGUV Information 205-003 über entsprechende Qualifikationen verfügen sowie praktische Berufserfahrung mitbringen. Unsere Mitarbeiter sind durch kontinuierliche Fortbildung stets auf dem aktuellen Kenntnisstand.
Unsere Experten verpflichten sich mindestens vierteljährlich in Absprache mit Ihnen eine Betriebsinspektion durchzuführen. Über die Betriebsbegehungen erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation, sowie eine Gefährdungsbeurteilung zur Vorlage bei den zuständigen Prüfungsbehörden und beim Sachversicherer.
Laut gesetzlicher Regelungen sollen Mitarbeiter jährlich eine Unterweisung zu den Themen -Verhalten im Brandfall, Rauchausbreitung verhindern, Fluchtwege freihalten, Umgang mit den Löscheinrichtungen, Entstehungsbrände verhindern- erhalten. Wir führen diese Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Auftrag durch.
Gemäß Richtlinien sollten 5-10 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer im Betrieb ausgebildet werden, auch hierzu wird durch unsere Experten auf Ihren Wunsch hin einmal jährlich eine entsprechende Schulung durchgeführt. Ihre Mitarbeiter erhalten entsprechende Teilnehmer-Zertifikate; Sie als Unternehmer ein Teilnahme-Zertifikat für die die Prüfungsbehörden.
Die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Sie in allen Fragen des Brandschutzes. In Angelegenheiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes berichtet der Brandschutzbeauftragte Sie als Unternehmer über die im Rahmen seiner Tätigkeit von ihm vorgenommenen Prüfungen im Brandschutz und meldet umgehend die festgestellten Mängel.
Die Firma GBA setzt ausschließlich Brandschutzbeauftragte zur Erfüllung dieser Aufgaben ein, die gemäß DGUV Information 205-003 über entsprechende Qualifikationen verfügen sowie praktische Berufserfahrung mitbringen. Unsere Mitarbeiter sind durch kontinuierliche Fortbildung stets auf dem aktuellen Kenntnisstand.
Unsere Experten verpflichten sich mindestens vierteljährlich in Absprache mit Ihnen eine Betriebsinspektion durchzuführen. Über die Betriebsbegehungen erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation, sowie eine Gefährdungsbeurteilung zur Vorlage bei den zuständigen Prüfungsbehörden und beim Sachversicherer.
Laut gesetzlicher Regelungen sollen Mitarbeiter jährlich eine Unterweisung zu den Themen -Verhalten im Brandfall, Rauchausbreitung verhindern, Fluchtwege freihalten, Umgang mit den Löscheinrichtungen, Entstehungsbrände verhindern- erhalten. Wir führen diese Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Auftrag durch.
Gemäß Richtlinien sollten 5-10 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer im Betrieb ausgebildet werden, auch hierzu wird durch unsere Experten auf Ihren Wunsch hin einmal jährlich eine entsprechende Schulung durchgeführt. Ihre Mitarbeiter erhalten entsprechende Teilnehmer-Zertifikate; Sie als Unternehmer ein Teilnahme-Zertifikat für die die Prüfungsbehörden.
Die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
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