DGUV Vorschrift 3 – Elektroprüfung
Gesetzliche Bestimmungen
Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz für Ihre Arbeitnehmer und für Sie als Unternehmer durch die elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) – die Firma GBA bietet Ihnen professionelle Komplettlösungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales und Verwaltung.
In Deutschland wird Arbeitssicherheit durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz und durch die Berufsgenossenschaften überwacht.
Laut DGUV Vorschrift 3 sind hinsichtlich der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die anerkannten Regeln der Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten.
Die regelmäßig wiederholte Prüfung aller Elektrogeräte ist Unternehmerpflicht und bei Nichteinhaltung mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt! Darüber hinaus muss der Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft bei Routineüberprüfungen und im Versicherungsfall nachweisen, ansonsten nimmt die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress, wenn eine Person durch ein solches ungeprüftes Gerät zu Schaden oder gar zu Tode kommt.
Während die Prüfung ortsfester Geräte meist in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers fällt liegt die Prüfung der sog. „ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel“ direkt im Verantwortungsbereich des Betreibers.
Unter sog. „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ fallen elektrische Geräte, die sich ohne größeren Aufwand an einen anderen Platz bringen lassen. Einfach gesagt, alle elektrischen Geräte, die nicht fest verbaut sind, über einen Stecker verfügen und ein Gewicht von weniger als 23 kg aufweisen, fallen unter die Kategorie ortsveränderliches Betriebsmittel. Beispiele hierfür sind Leuchten, Fernseher, Radiogeräte Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, PC, Monitore, Drucker, Mehrfachstecker, Kabeltrommeln, Bohrmaschinen uvm.
Durchführung der Prüfung
Wir unterziehen jedes Ihrer elektrischen Betriebsmittel einer Einzelprüfung.Die Prüfung besteht aus folgenden drei Schritten, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen (VDE 0701-0702) festgehalten sind:
Häufigkeit der Prüfung
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung durch eine befähigte Person zu prüfen. Mittels Gefährdungsbeurteilung werden die Prüffristen für die nachfolgenden sog. Wiederholungsprüfungen festgelegt. In der DGUV V3 findet sich als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (drei Monate auf Baustellen). Diese kann verlängert werden, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
Unser Service
Die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel wird durch eine unserer Elektrofachkräfte durchgeführt. Alle elektrischen Betriebsmittel, die die Prüfung bestehen, erhalten eine Prüfplakette, auf der das nächste Prüfdatum vermerkt ist und/oder einen Barcode. Mittels dieses Barcodes kann jedes Gerät bei Folgeprüfungen einfach und schnell identifiziert werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie ein gerichtsfestes Prüfprotokoll, auf dem jedes Ihrer elektrischen Betriebsmittel gelistet ist bzw. Fehlerprotokolle für defekte elektrische Betriebsmittel.
Der GBA Service überprüft Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sicher und unkompliziert. Wir bieten Ihnen:
Gesetzliche Bestimmungen
Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz für Ihre Arbeitnehmer und für Sie als Unternehmer durch die elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) – die Firma GBA bietet Ihnen professionelle Komplettlösungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales und Verwaltung.
In Deutschland wird Arbeitssicherheit durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz und durch die Berufsgenossenschaften überwacht.
Laut DGUV Vorschrift 3 sind hinsichtlich der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die anerkannten Regeln der Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten.
Die regelmäßig wiederholte Prüfung aller Elektrogeräte ist Unternehmerpflicht und bei Nichteinhaltung mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt! Darüber hinaus muss der Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft bei Routineüberprüfungen und im Versicherungsfall nachweisen, ansonsten nimmt die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress, wenn eine Person durch ein solches ungeprüftes Gerät zu Schaden oder gar zu Tode kommt.
Während die Prüfung ortsfester Geräte meist in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers fällt liegt die Prüfung der sog. „ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel“ direkt im Verantwortungsbereich des Betreibers.
Unter sog. „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ fallen elektrische Geräte, die sich ohne größeren Aufwand an einen anderen Platz bringen lassen. Einfach gesagt, alle elektrischen Geräte, die nicht fest verbaut sind, über einen Stecker verfügen und ein Gewicht von weniger als 23 kg aufweisen, fallen unter die Kategorie ortsveränderliches Betriebsmittel. Beispiele hierfür sind Leuchten, Fernseher, Radiogeräte Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, PC, Monitore, Drucker, Mehrfachstecker, Kabeltrommeln, Bohrmaschinen uvm.
Durchführung der Prüfung
Wir unterziehen jedes Ihrer elektrischen Betriebsmittel einer Einzelprüfung.Die Prüfung besteht aus folgenden drei Schritten, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen (VDE 0701-0702) festgehalten sind:
- 1. Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- 2. Funktionsprüfung
- 3. Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
- Ersatzableitstrom (alternativ)
Häufigkeit der Prüfung
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung durch eine befähigte Person zu prüfen. Mittels Gefährdungsbeurteilung werden die Prüffristen für die nachfolgenden sog. Wiederholungsprüfungen festgelegt. In der DGUV V3 findet sich als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (drei Monate auf Baustellen). Diese kann verlängert werden, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
- Allerdings finden sich nach DGUV V3 auch Richtwerte, die nicht überschritten werden sollten:
- Einmal jährlich 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
- Alle zwei Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
Unser Service
Die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel wird durch eine unserer Elektrofachkräfte durchgeführt. Alle elektrischen Betriebsmittel, die die Prüfung bestehen, erhalten eine Prüfplakette, auf der das nächste Prüfdatum vermerkt ist und/oder einen Barcode. Mittels dieses Barcodes kann jedes Gerät bei Folgeprüfungen einfach und schnell identifiziert werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie ein gerichtsfestes Prüfprotokoll, auf dem jedes Ihrer elektrischen Betriebsmittel gelistet ist bzw. Fehlerprotokolle für defekte elektrische Betriebsmittel.
Der GBA Service überprüft Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sicher und unkompliziert. Wir bieten Ihnen:
- eine individuelle telefonische oder persönliche Beratung vor Auftragsvergabe
- ein bewährtes Prüfkonzept
- gewissenhaftes und kundenorientiertes Fachpersonal
- Kennzeichnung Ihrer elektrischen Betriebsmittel mit Barcode und/oder Prüfplakette
- eine gerichtsfeste Dokumentation
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